Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Next Sales Consulting GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Next Sales Consulting GmbH, Hamburg („Auftragnehmerin“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“) über Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen.
(2) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen im Bereich Vertrieb, insbesondere Prozessoptimierung, CRM-Einführung/Optimierung, Training von Verkaufsgesprächen & Mindset sowie optional Mystery Shopping.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots/Bestellformulars via PandaDoc durch beide Parteien oder schriftliche Bestätigung durch den Kunden zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Leistungen
(1) Die konkreten Leistungen werden in einem individuellen Leistungsplan mit dem Kunden abgestimmt.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung) ist nicht geschuldet.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung stehen.
(2) Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ird im Angebot festgelegt.
(2) Die Zahlung ist jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit wrd durch das Angebot definiert.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Eine Verlängerung über die drei Monate hinaus ist jederzeit durch schriftliche Vereinbarung möglich.
8. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Kunde erhält das ausschließliche Nutzungsrecht an allen Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Prozesse, Dokumentationen), die im Rahmen des Vertrages für ihn erstellt werden.
(2) Die Auftragnehmerin behält das Recht, ihr Know-how und anonymisierte Erkenntnisse auch in anderen Projekten zu verwenden, sofern keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden preisgegeben werden.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.